Universität Augsburg
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Frau Michaela Keim
spricht am
Donnerstag, 30. Juni 2011
um
9 Uhr s.t.
im
Raum 1010 (L1)
über das Thema:
Abstract: |
Das Verhalten von Wählern innerhalb von Komitees wird meist spieltheoretisch aufgefasst. In dieser Arbeit wird untersucht, inwiefern Entscheidungsregeln für die Findung einer Übereinkunft bezüglich eines Gesetzesentwurfs oder Vorschlags wahrscheinlichkeitstheoretisch interpretiert werden können. Dazu werden zwei Modelle betrachtet. Das rein entscheidungsfällende Komitee, in dem es ausschließlich um dichotomes Wählerverhalten geht und das Verhandlungskomitee, in dem die Wähler die Möglichkeit haben, zu kooperieren bzw. die Gesetzesentwürfe abwandeln können, um vor der Wahl zu einer Übereinstimmung zu gelangen. Ersteres Modell kann mit Hilfe von geeigneten Verteilungen wahrscheinlichkeitstheoretisch dargestellt werden, wohingegen letzteres recht spieltheoretisch bleibt. |
Hierzu ergeht herzliche Einladung. |
Prof. Dr. F. Pukelsheim |