Mündliche Prüfungen des Ersten Staatsexamens
Für Studierende, die ihr Lehramtsstudium vor dem WS 2008/09 aufgenommen haben, umfasst das Erste Staatsexamen mündliche Prüfungen. Spezielle Hinweise:
Für Studierende nach LPO I von 2008 gibt es keine mündlichen Prüfungen im Ersten Staatsexamen. An ihre Stelle treten die studienbegleitenden Modulprüfungen.
Schriftliche Prüfungen des Ersten Staatsexamens
Themen der zentralen Klausuren aus früheren Prüfungsjahrgängen und Hinweise zur Bearbeitung der Aufgaben sind auf den Seiten der Universität Erlangen-Nürnberg zusammengestellt.
Zulassungsarbeiten
Im Rahmen des Lehramtsstudiums ist eine Schriftliche Hausarbeit (=Zulassungsarbeit) anzufertigen. Sie kann bei Studium nach LPO I von 2008 auch als Bachelor-Arbeit genutzt werden.
Themen für Zulassungsarbeiten können sich prinzipiell auf alles beziehen, was mit Lehren und Lernen von Mathematik zu tun hat.
Für die Vergabe von Zulassungsarbeiten im Bereich Mathematikdidaktik sind berechtigt: